Posaunenrat

Der Posaunenrat leitet unter Beachtung der Grundsatzentscheidungen und Richtlinien der Vertreterversammlung die Arbeit des Posaunenwerkes. Er ist vom Kirchenamt bevollmächtigt, das Posaunenwerk nach innen und außen zu vertreten.

Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Posaunenwerkes
  2. Abnahme der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresrechnung des Posaunenwerkes,
  3. Beschlussfassung über den Stellenplan des Posaunenwerkes,
  4. Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Posaunenwerk nach Maßgabe der rechtlichen Regelungen der Föderation,
  5. Entgegennahme der Jahresberichte der Landesposaunenwartinnen und Landesposaunenwarte,
  6. Vorbereitung der Vertreterversammlung,
  7. Vertretung des Posaunenwerkes in Rechtsangelegenheiten im Rahmen des Haushalts,
  8. Benennung der Delegierten für den Posaunenrat des EPiD.

Der Posaunenrat besteht aus

  1. der Obfrau oder dem Obmann des Posaunenwerkes als Vorsitzende oder Vorsitzendem,
  2. der Stellvertretung der Obfrau oder des Obmanns,
  3. der oder dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung oder ihrer oder seiner Stellvertretung,
  4. der Leitenden Landesposaunenwartin oder dem Leitenden Landesposaunenwart,
  5. der zuständigen Referatsleitung des Kirchenamtes
  6. bis zu 6 von der Vertreterversammlung auf die Dauer von sechs Jahren zu wählende Mitglieder.

Pfarrer Steffen Pospischil

Pfarrer Steffen Pospischil

Vorsitzender des Posaunenrates