
Aktuelle Rundverfügung der Landeskirche vom 17. März
In dieser Woche wurde die Rundverfügung Nr. 3-2021 vom Kollegium des Landeskirchenamtes beschlossen. Sie befasst sich mit den „Perspektiven für kirchliches Handeln in der Corona-Pandemie“ und ist am 17. März in Kraft getreten. Auch für die Arbeit von Posaunenchören enthält die Rundverfügung wieder wichtige Regelungen.
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