Die Aufnahme in den Chor erfolgt in der Regel durch ein sogenanntes Probespiel. Dieses findet nach einer öffentlichen Ausschreibung vor einer Jury statt, die über die jeweilige Aufnahme der Kandidatin/des Kandidaten entscheiden. Im Einzelfall kann der Leiter des Chores in Absprache mit den Landesposaunenwarten und Obleuten des Posaunenwerks über die jeweilige Aufnahme entscheiden.

Aufnahmekriterien sind:

persönliche Kriterien

  • kirchliche Bindung durch Mitgliedschaft in einem Posaunenchor des Posaunenwerks
  • Unterstützung und Identifikation mit den Inhalten des Posaunenwerks
  • Bereitschaft zum Erarbeiten anspruchsvoller Literatur und zum häuslichen Üben/Eigenmotivation
  • Bereitschaft zu intensiven und regelmäßigen Proben sowie Probenwochenenden

musikalische Kriterien

  • mehrjährige Erfahrung im Posaunenchor
  • mindestens Leistungsgruppe 3
  • "vom-Blatt-Spiel" im mittleren Schwierigkeitsgrad
  • Beherrschung der Tonarten bis 5 b und 4 #
  • rhythmische Sicherheit
  • Kenntnisse in verschiedenen Stilrichtungen