Auch im Jahr 2023 plant unser Posaunenwerk wieder zahlreiche Seminare, Lehrgänge und Freizeiten. Bitte gebt den Jahresplan an die Mitglieder Eures Chores weiter, damit viele unsere Angebote nutzen. Bei manchen Veranstaltungen lohnt sich eine schnelle Anmeldung, da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt ist. Weitere Faltblätter können in der Geschäftsstelle angefordert und über den unten stehenden Link heruntergeladen und anschließend ausgedruckt werden. Wir würden uns freuen, wieder zahlreiche Bläserinnen und Bläser bei den Veranstaltungen begrüßen zu können. Bitte beachtet die Anmeldebedingungen und die Einteilung der unterschiedlichen Leistungsgruppen (LG).


> Jahresplan 2023 als pdf-Download zum Herunterladen und Ausdrucken <


Nutzt für Eure Anmeldungen bitte unbedingt das Online-Formular. Es ist einfach zu handhaben und erleichtert die Arbeit der Landesposaunenwarte bei der Bearbeitung der Anmeldungen. Vielen Dank!


Aufgrund von Preiserhöhungen in vielen Tagungsheimen und Einrichtungen wurden die Teilnahmegebühren angehoben. Allen Bläserinnen und Bläsern soll es aber auch künftig möglich sein, die Veranstaltungen des Posaunenwerkes zu besuchen. Informationen zu finanzieller Unterstützung bekommt Ihr bei den Landesposaunenwarten.


Bitte beachtet für die jeweilige Veranstaltung die geltenden Anmeldebedingungen und die Einteilung der Leistungsgruppen. Die Anmeldungen sind rechtzeitig (Anmeldetermin einhalten) und vollständig an die Geschäftsstelle zu schicken. Rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erhält jede(r) Teilnehmer/in weitere Informationen. Die Anmeldungen gelten als verbindlich! Sollte eine angemeldete Bläserin bzw. ein angemeldeter Bläser nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist dies unverzüglich mitzuteilen, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann. Bei kurzfristigen Absagen (ab einer Woche vor Beginn) müssen wir 50 % des Teilnehmerbeitrages in Rechnung stellen, wenn der Platz nicht mehr vergeben werden konnte. Bleibt ein(e) angemeldete(r) Teilnehmer/in einer Veranstaltung unentschuldigt fern, muss der volle Betrag bezahlt werden.